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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 27 | Bilanzierung: Gewinnrücklage für übernommene Pensionsverpflichtung nach § 5 Abs. 7 EStG

§ 5 Abs. 7 EStG ist nach einem aktuellen Urteil des FG Nürnberg dahingehend auszulegen, dass eine Rücklage i. H. von 14/15 auch für den Gewinn aus einer übernommenen Pensionsverpflichtung zu bilden ist. Diese Rücklage muss in den kommenden 14 Jahren ratierlich aufgelöst werden. Insgesamt wird der Gewinn damit über 15 Jahre verteilt. Gegen das erstinstanzliche Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

Auch zur Bildung einer Rücklage nach § 5 Abs. 7 EStG für einen Gewinn aus einer übernommenen Pensionsverpflichtung ist ein interessantes Verfahren neu anhängig.

Bei der Übernahme einer Pensionsverpflichtung für einen neu eingestellten Arbeitnehmer kann es an dem ersten Bilanzstichtag nach der Übernahme zu einem Erwerbsfolgegewinn kommen. Und zwar deshalb, weil die Pensionsverpflichtung im Zeitpunkt der Übernahme zunächst mit dem höheren Anschaffungswert zu passivieren ist. Zum ersten Bilanzstichtag nach der Übernahme darf aber lediglich der niedrigere Wert nach § 6a Abs. 3 EStG angesetzt werden.

Für den sich hieraus ergebenden Gewinn darf der Steuerpflichtige nach einem aktuellen Urteil des FG Nürnberg eine gewinnmindernde Rücklage i. H. von 14/15 bilden. Diese Rücklage muss in den...

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