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NWB Nr. 14 vom Seite 1141

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Erlaß eines Folgebescheids vor Erlaß eines Grundlagenbescheids?

von Regierungsrat Stefan Rolletschke, Kempen

Bis zur Einführung der §§ 155 Abs. 2, 162 Abs. 3 AO war in Rspr. und Literatur streitig, ob vor Erlaß eines Grundlagenbescheids ein Folgebescheid ergehen kann (Übersicht zur damaligen Diskussion vgl. Höllig, DStZ 1980 S. 421). Da der Gesetzgeber in der Praxis schwerwiegende Verzögerungen im Steuereingang und damit vorübergehende Einnahmeausfälle befürchtete, wurden die o. g. Vorschriften durch das sog. Artikelgesetz (Art. 13 Nr. 2 und 3) v. (BGBl I S. 1545) eingefügt.

I. Zum Regelungsgehalt der §§ 155 Abs. 2, 162 Abs. 3 AO

Die Frage des Erlasses eines Folgebescheids vor Erlaß des Grundlagenbescheids steht im Ermessen des Wohnsitz-FA; dabei hat dieses eine Abwägung zwischen dem fiskalischen Interesse an einer schnellen Steuerfestsetzung und dem Interesse des Stpfl. an einer berechtigten Steuerminderung bzw. der Vermeidung einer unberechtigten Steuererhöhung vorzunehmen (Frotscher in Schwarz, § 155 AO Rz. 36).

Allerdings regelt § 155 Abs. 2 AO nicht, welchen Inhalt ein vor dem Grundlagenbescheid erlassener Folgebescheid haben darf; außerdem ist § 162 Abs. 3 AO nicht zu entnehmen, ob dem Wohnsitz-FA im Falle einer Schätzung eine eigenständige Ermittlungskompetenz zukommt. Beide Pr...

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