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NWB Nr. 41 vom Seite 3763 Fach 6a Seite 261

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 1998

von Steuerberater Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, München

I. Steuerfreier Arbeitslohn § 3 EStG

1. Verrechnung eines Zinszuschusses mit Arbeitslohn

(BStBl 1998 II S. 518; LX146249) betr. § 3 Nr. 68 EStG 1987; § 52 Abs. 2b EStG 1995.

Hinweis: Anm. in DStR 1998 S. 1126, 1127.

In 1995 gezahlte Zinszuschüsse waren steuerfrei, soweit sie ”zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden”. Sie mußten mithin zum Arbeitslohn hinzukommen, den der ArbG aus anderen Gründen schuldete. Auf den Arbeitslohn mußte im Zeitpunkt der Zinszahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch bestehen. Der Zinszuschuß ist deshalb nicht steuerfrei, wenn er mit dem Anspruch des AN auf Zahlung der Jahresabschlußvergütung (Gratifikation) verrechnet wurde.

2. Umwandlung eines Zinszuschusses in Arbeitslohn

(BStBl 1998 II S. 565; LX146445) betr. § 3 Nr. 68, § 3c, § 10e Abs. 6 EStG 1987.

Hinweis: Höhrmann, KFR F. 3 EStG § 10e, 4/98, S. 423; Anm. in HFR 1998 S. 907.

Zinszuschüsse des ArbG waren in 1987 nach § 3 Nr. 68 EStG steuerfrei, wenn die Darlehen mit der Errichtung oder dem Erwerb einer eigengenutzten Wohnung zusammenhängen. Es konnte daher der AN die vor Bezug der eigengenutzten Wohnung entstandenen Schuldzinsen nur gekürzt um diesen Zinszuschuß als Vorko...BStBl 1995 II S. 511

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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 1998

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