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Die Rückoption nach § 1a Abs. 4 KStG im Lichte der Einbringungsgewinnbesteuerung
Der Gesetzgeber hat im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) mit § 1a KStG eine Optionsmöglichkeit zur Körperschaftsteuer eingeführt. Damit können Personengesellschaften auf Antrag – dem „check-the-box“-Verfahren in den USA ähnelnd – zwischen einer transparenten und getrennten Besteuerung wählen. Unter Anwendung der Vorschriften des UmwStG setzen fiktive Umwandlungen der optierenden Gesellschaft das Optionsmodell rechtstechnisch um. Vor dem Hintergrund der jüngeren restriktiven Finanzrechtsprechung zu Folgeumwandlungen nach einem Einbringungsvorgang trägt das Optionsmodell nach § 1a KStG gleichwohl steuerliche Risiken, welche in der Gestaltungspraxis unbedingt im Blick zu behalten sind.
Einordnung
Mit dem KöMoG vom hat der Gesetzgeber mit § 1a KStG das Optionsmodell für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften neu eingeführt. Ab dem können sich die optierenden Gesellschaften für ertragsteuerliche und zugleich verfahrensrechtliche Zwecke antragsmäßig als Kapitalgesellschaft behandeln lassen. Der Weg zurück zur Besteuerung als Personengesellschaft kann zugleich auf Antrag ohne Einhaltung einer gesetzl...