Matthias Feldt, Diana Ellenberg, Erik Brutscheidt, Marc R. Plikat, Daniela Gerhards

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

6. Aufl. 2021

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01002-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59386-4

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (6. Auflage)

Griechenland

Allgemeines

Die griechische Umsatzsteuer (Foros Prostithemenis Axias – FPA) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL. Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist nicht möglich, so dass Gesellschaften jeweils gesondert registriert werden müssen.

Nicht-Unternehmer müssen sich registrieren lassen, wenn die Erwerbschwelle (für den Bezug aus anderen EU-Staaten) den Wert von 10.000 € übersteigt.

Die zu einer Registrierung führende Lieferschwelle (Versandhandelsumsätze) für nicht im Land ansässige Unternehmer betrug bis 35.000 €. Zum sind die Versandhandelsregelungen durch die Regelungen zum Fernverkauf ersetzt worden. Die individuellen Schwellenwerte je EU-Staat wurden durch einen EU-weiten Schwellenwert für Fernverkäufe von 10.000 € (für Umsätze in allen EU-Staaten zusammen; berücksichtigt werden auch Umsätze aus Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Nicht-Unternehmer) ersetzt. Um lokale Registrierungen zu vermeiden ist der Mini-One-Stop-Shop durch den erweiterten One-Stop-Shop bzw. Import-One-Stop-Shop ersetzt worden. Einzelheiten finde...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

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