Einstellung; Schifffahrt; Sondervergütung; Tonnagebesteuerung
Rechtsfrage
Ist die Haftungsvergütung der Komplementärin einer nach der Tonnage besteuerten Schifffahrtsgesellschaft auch insoweit Bestandteil des fiktiven Gewerbeertrags im Sinne von § 7 Satz 3 Alternative 1 GewStG, als sie auf die Zeit nach Einstellung der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft entfällt?
Gesetze: GewStG § 7 S 3, EStG § 5a Abs 4a S 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.08.2021):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
IAAAH-87227