Dienstleistungsfreiheit; Doppelbesteuerung; Lizenzgebühr; Steuerabzug
Rechtsfrage
Ist die in Art. 56 AEUV gewährte Dienstleistungsfreiheit beschränkt, wenn es im Anwendungsbereich eines DBA durch die Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG zu einer Doppelbesteuerung durch zwei Mitgliedstaaten von dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegenden Lizenzgebühren kommt, die eine gebietsansässige Dienstleistungsempfängerin an eine gebietsfremde Dienstleistungserbringerin zahlt?
Gesetze: EStG § 50d Abs 3, EStG § 50a, AEUV Art 56
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 28.06.2021): EFG 2021, 960 , Nichtzulassungsbeschwerde
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
YAAAH-82797