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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 8

Rückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG

Philip Nürnberg

Mit Urteilen vom ( und 11 K 324/19) hatte das FG Niedersachsen zur Frage zu entscheiden, ob eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auch dann zu einem Vorsteuerabzug auf den Zeitpunkt der Berichtigung der Rechnung führt, wenn nicht alle Mindestanforderungen bereits in der fehlerhaften Rechnung erfüllt sind. Besonderheit im Streitfall war, dass die Mindestanforderungen nur deshalb nicht erfüllt waren, weil die Beteiligten fehlerhaft von der Anwendung des § 13b UStG ausgingen und danach gar nicht die Möglichkeit hatten, einen Steuerausweis vorzunehmen. Das FG nutzte den Sachverhalt, um anhand der mittlerweile umfangreichen Rechtsprechung zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung letztlich den Vorsteuerabzug wie begehrt zuzulassen. Ob dies jedoch hinreichend begründet ist, erscheint bei näherer Betrachtung zweifelhaft.

I. Leitsatz

Gehen Leistender und Leistungsempfänger irrtümlich von der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens aus, ist trotz fehlenden Ausweises von Umsatzsteuer eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich.

II. Orientierungsätze

  1. Der im Leitsatz genannte Sachverhalt ist nicht mit den Fällen zu vergleichen, in denen eine d...

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Rückwirkende Rechnungsberichtigung in den Fällen des § 13b UStG

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