Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

3a.6. Ort der Tätigkeit

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (April 2024)

Anmerkung

  1. Bei interaktiven erotischen Live-Webcam Darbietungen handelt es sich um eine sonstige Leistung i. S. von § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG (unterhaltende Tätigkeit). Der Tätigkeitsort ist der Ort, von dem aus der Unternehmer seine Leistung organisiert. Das ist der Ort an dem der Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat ( „L.W. Geelen“, MwStR 2019 S. 583 m. Anm. R. Langer = EU-UStB 2019 S. 57 m. Anm. Nieskens).

  2. Die in § 3 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG genannten Leistungen brauchen nicht höchstpersönlich erbracht zu werden. Die Vorschrift findet vielmehr auch dann Anwendung, wenn die entsprechende Leistung eingekauft und im eigenen Namen weitergereicht wird (, BStBl 2018 II S. 555 = MwStR 2018 S. 759 m. Anm. Radeisen; vgl. Abschn. 3a.6 Abs. 2a UStAE).

    Beispiel:

    Eine Künstleragentur stellt einem Nichtunternehmer im eigenen Namen für eine Geburtstagsfeier einen selbständigen Sänger zur Verfügung.

    Die Künstleragentur erbringt ihre Leistung dort, wo der Sänger auftritt (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG). Der Sänger erbringt seine Leistung am Unternehmensort der Künstleragentur (§ 3a Abs. 2 UStG).

  3. Die Einräumung der Berechtigung, auf einem Golfplatz Golf zu spielen, ist keine g...BStBl 2017 II S. 431

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