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Kontierungslexikon vom

Zinsaufwendungen (§ 233a AO)

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Verzinsung nach § 233a AO beschränkt sich im Wesentlichen auf die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2107
Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig
2108
Zinsaufwendungen §§ 234 bis 237 AO nicht abzugsfähig
2105
Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig
2111
Zinsaufwendungen §§ 234 bis 237 AO abzugsfähig
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2653
Zinserträge § 233a AO und § 4 Abs. 5b EStG, steuerfrei
2657
Zinserträge § 233a AO, steuerpflichtig
2658
Zinserträge § 233a AO, steuerfrei (Anlage GK KSt)

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7305
Zinsaufwendungen § 233a AO abzugsfähig
7306
Zinsaufwendungen §§ 234 bis 237 AO nicht abzugsfähig
7308
Zinsaufwendungen § 233a AO nicht abzugsfähig
7311
Zinsaufwendungen §§ 234 bis 237 AO abzugsfähig
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
7107
Zinserträge § 233a AO und § 4 Abs. 5b EStG, steuerfrei
7105
Zinserträge § 233a AO, steuerpflichtig
7106
Zinserträge § 233a AO, steuerfrei (Anlage GK KSt)

1.3 IKR


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
7510
Zinsauf...

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