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NWB Nr. 4 vom

Geplante Änderungen bei der Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG

Prof. Dr. Siegfried Grotherr

Der EuGH hatte § 50d Abs. 3 EStG in zwei Entscheidungen als nicht mit dem Unionsrecht vereinbar erklärt. Die Regelung wendet sich gegen die rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung ausländischer Gesellschaften durch nichtentlastungsberechtigte Anteilseigner. Das BMF hatte mit Schreiben v.  (BStBl 2018 I S. 589) gewisse Korrekturen bei der Anwendung der Vorschrift vorgenommen, konnte damit den unionsrechtswidrigen Zustand jedoch nicht beseitigen. Dies soll nunmehr durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz erfolgen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Bestehende Entlastungsberechtigung bei der deutschen Kapitalertrag- oder Abzugsteuer

[i]Sachliche Entlastungsberechtigung und GegenbeweisEine ausländische Gesellschaft hat künftig einen deutschen Quellensteuer-Entlastungsanspruch, wenn sie börsennotiert ist (Börsenklausel), oder soweit an ihr Personen beteiligt sind, denen bei einer unmittelbaren Erzielung der abzugsteuerpflichtigen Einkünfte der Entlastungsanspruch ebenfalls zustände (persönliche Entlastungsberechtigung), oder soweit für die Einkunftsquelle der abzugsteuerpflichtigen Einkünfte ein wesentlicher Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit besteht (sachliche Entlastungsberechtigung), oder soweit d...

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