Arbeitshilfe Juni 2022

Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 EStG auf einen im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsgewinn aus der Kündigung einer Unterbeteiligung ist verfassungsgemäß, wenn die Kündigung vor Gesetzeseinbringung und -verkündung erfolgt war, aber erst nachher wirksam wurde?

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Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Anwendung der Fünftelregelung gemäß § 34 EStG auf einen im Jahr 2000 entstandenen Veräußerungsgewinn aus der Kündigung einer Unterbeteiligung, wenn die Kündigung vor Gesetzeseinbringung und -verkündung erfolgt war, aber erst nachher wirksam wurde?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAH-62315