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BBK Nr. 18 vom Seite 867

Erhöhung der Liquidität durch Abtretung von Forderungen

Karl-Hermann Eckert

[i]Roos, Besonderheiten von Factoringverhältnissen in der Handelsbilanz, BBK 15/2019 S. 732 NWB VAAAH-23074 Werden Forderungen abgetreten, spricht man auch vom Factoring. Es ist definiert als der Verkauf von Kundenforderungen durch den leistenden Unternehmer an einen gewerbsmäßig tätigen Factoring-Unternehmer. Factoring dient als Finanzierungsinstrument dem Ziel, dem leistenden Unternehmer unabhängig von der Zahlungsmoral seines Kunden Liquidität zu verschaffen.

Der Beitrag stellt die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze zur Behandlung von Forderungsabtretungen dar und gibt Hinweise zur zutreffenden Buchung aus der Sicht des Forderungsverkäufers und des Forderungskäufers.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Echtes vs. unechtes Factoring

Werden [i]Forderungseinzug durch DritteForderungen mit der Maßgabe auf einen Dritten übertragen, dass die Tätigkeit des Forderungserwerbers (sog. Factor) im Wesentlichen darin besteht, den Forderungsverkäufer von der Einziehung von Forderungen zu entlasten, können sich unterschiedliche umsatzsteuerliche Auswirkungen aus den jeweiligen Fallkonstellationen ergeben. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen echtem Factoring und unechtem Factoring, um zu einem zutreffenden umsatzsteuerrechtlichen Ergebnis zu kommen. Darüber hinaus ergeben sich Besonderheiten bei der Be...

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