Arbeitshilfe Mai 2021

Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, aus Aufwendungen, die in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Verwaltungstätigkeit stehen, ist ausgeschlossen?

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Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen

Kann eine Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, einen anteiligen Vorsteuerabzug aus allgemeinen Kosten des Sondervermögens nach einem jeweils fondsspezifischen Aufteilungsschlüssel geltend machen? Handelt es sich bei Aufwendungen für die Veröffentlichung von Jahres- und Hauptberichten, Prüfung von Sondervermögen, Beratung und Grundstücksbewertung durch Sachverständige sowie Leistungen der Depotbank um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung des Sondervermögens", die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung und Bewirtschaftung der vom Sondervermögen gehaltenen Wirtschaftsgüter", die zum Vorsteuerabzug berechtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAH-46739