ErbStH H E 9.1 (Zu § 9 ErbStG)

Zu § 9 ErbStG

H E 9.1

Ausführung einer Grundstücksschenkung

> , BStBl 1991 II S. 320, vom II R 33/01BStBl II S. 781, vom II R 26/02, BStBl II S. 312 und vom II R 52/02, BStBl I S. 892

Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

> , BStBl II S. 786

Privatrechtliche oder behördliche Genehmigung

In Betracht kommen insbesondere die Genehmigung

  • eines von einem Minderjährigen oder sonst beschränkt Geschäftsfähigen geschlossenen Vertrags durch den gesetzlichen Vertreter (§ 108 BGB),

  • eines von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht geschlossenen Vertrags durch den Vertretenen (§ 177 BGB),

  • bestimmter Rechtsgeschäfte der Eltern durch das Familiengericht (§ 1365 BGB) bzw. eines Vormunds durch das Vormundschaftsgericht (§ 1821 BGB),

  • der Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke (§ 2 GrdstVG).

Schenkung einer Grundstücksteilfläche

Bei Schenkung einer Grundstücksteilfläche gilt R E 9.1 Absatz 1 entsprechend, auch wenn das Vermessungsverfahren zur Bildung einer eigenen Flurnummer noch nicht abgeschlossen wurde.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAH-43478