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NWB Nr. 46 vom Seite 4265 Fach 26 Seite 3641

Das Mutterschutzgesetz

von Ministerialrat a. D. Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn

Mit dem Gesetz zur Änderung des Mutterschutzrechts v. (BGBl I S. 2110), das am in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die Richtlinie 92/85 EWG v. über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz in nationales Recht umgesetzt. Dazu bedurfte es einer erheblichen Ergänzung und näherer Bestimmung der Arbeitgeberpflichten aus §§ 2 und 4 MuSchG sowie der Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie (Mutterschutzrichtlinienverordnung) v. 15. 4. 1997.

Durch das Änderungsgesetz wurden darüber hinaus im wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen: mutterschutzrechtliche Gleichstellung der Hausangestellten mit den übrigen Arbeitnehmerinnen (im Bereich des Kündigungsschutzes), Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung für Mütter nach Frühgeburten, Erfordernis der Schriftform unter Angabe des zulässigen Kündigungsgrundes bei Kündigungen während des Mutterschutzes, günstigere Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld, Freistellung aller schwangeren Arbeitnehmerinnen für Vorso...

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