Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 11 vom Seite 971 Fach 26 Seite 2599

Auswirkungen der Sommerzeit auf das Arbeitsrecht

von Dr. Peter Pulte, Duisburg

I. Vorbemerkungen

Gem. § 1 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Zeitbestimmung (ZeitG) vom (BGBl I S. 1110, 1262), geändert durch Gesetz vom (BGBl I S. 2322), ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit in der Bundesrepublik Deutschland. Durch § 3 Abs. 1 ZeitG wird die Bundesregierung ermächtigt, zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit und zur Angleichung der Zeitzählung an die benachbarten Staaten durch Rechtsverordnung die Sommerzeit einzuführen, und zwar jeweils in der Rahmenfrist zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober. Nach § 3 Abs. 2 ZeitG soll die Sommerzeit an einem Sonntag beginnen und enden. Durch Rechtsverordnung sind Tag und Uhrzeit, zu denen die Sommerzeit beginnt und endet, sowie die Bezeichnung der am Ende der Sommerzeit doppelt erscheinenden Stunde zu bestimmen.

Durch die Änderung des Zeitgesetzes vom wurde die Sommerzeit um einen Monat bis Ende Oktober verlängert (ursprünglich bis zum 20. Oktober). Dies entspricht der EG-Richtlinie, die eine Angleichung der Sommerzeit in allen Mitgliedsländern der Gemeinschaft beschlossen hat.

II. Zeitumstellungen

Durch insgesamt 8 Rechtsverordnungen (BGBl 1979 I S. 1907; 1980 S. 1297; 1982 S. 958; 1985 S. 292; 1988 S. 107; 1989 S. 337...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 2
Online-Dokument

Auswirkungen der Sommerzeit auf das Arbeitsrecht

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen