Der PKW im Steuerrecht
2. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
G. Fahrzeuge in der Gewinnermittlung
971Wie bereits unter Rz. 66 erörtert, muss die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch den Unternehmer bewertet werden und den Einnahmen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG zugerechnet werden.
I. Außerbetriebliche Nutzung
972Als Entnahme wird nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG die private Nutzung von betrieblichen Wirtschaftsgütern bezeichnet (siehe Rz. 66).
II. Bewertung der Privatentnahme
973Die Entnahme durch eine private Nutzung von Fahrzeugen ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 bis Satz 3 EStG zu bewerten (Rz. 67 ff.).
III. Mehrere Fahrzeuge im Unternehmen
974Sind in dem Unternehmen mehrere Fahrzeuge zur betrieblichen Nutzung vorhanden, ist für jedes Fahrzeug einzeln die Nutzungsentnahme zu bewerten. (siehe hierzu Rz. 66)
Unternehmer U hat in seinem Unternehmen mehrere Fahrzeuge, die er alle auch privat nutzt bzw. seine Familienangehörige nutzen. Jedes Fahrzeug ist einzeln zu bewerten. Für jedes Fahrzeug ist die Nutzungsentnahme zu prüfen und steuerlich zu behandeln.
IV. Probleme in der Praxis bei „Nutzungsänderungen“ des Fahrzeugs
975In der Praxis kommt es häufig vor, dass erst eine lange Zeit nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festgestellt wird, dass aufgrund der überwiegend betrieblichen Nutzung des PKWs, welcher als Privatvermögen behandelt wurde...