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NWB Nr. 39 vom Seite 3583 Fach 24 Seite 2169

Allgemeine Grundlagen des Leasings

von Rechtsanwältin Johanna Engel, Bonn

I. Leasing als Finanzierungsgeschäft

Leasing ist eine Form der Anschaffungsfinanzierung; typisch ist die Fremdfinanzierung der Investitionskosten. Der Leasinggeber finanziert eine von dem Leasingnehmer getroffene Investitionsentscheidung (BFH, DB 1970 S. 424). Leasing als Finanzierungsgeschäft wird von dem Prinzip der Amortisation geprägt, nämlich der Amortisation der von dem Leasinggeber für die Anschaffung des Leasingguts getätigten und der sonstigen auf den Leasingvertrag bezogenen Aufwendungen einschl. des kalkulierten Gewinns. Dies gilt sowohl für den Vollamortisationsvertrag wie für den Teilamortisationsvertrag (BGH, DB 1990 S. 2061; NJW 1986 S. 1336). Es ist Wesen jeder Finanzierung, dass die gewährten Mittel an den Kreditgeber zurückfließen; dies gilt auch für das Leasing als Finanzierungsgeschäft. Die Unterscheidung zwischen Vollamortisation und Teilamortisation, nach welcher auch die entsprechenden Verträge Vollamortisationsvertrag und Teilamortisationsvertrag (vgl. Ziff. IV) ausgerichtet sind, bezieht sich hierbei auf den Zeitpunkt, zu welchem der Leasinggeber im Verlauf des Leasingvertrags seine für das Leasinggut aufgewandten Kosten voll amortisiert erhält, und zudem auf u...

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