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NWB Nr. 3 vom Seite 155 Fach 19 Seite 2811

Reform des Insolvenzrechts durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2001

von Richter am Oberlandesgericht Dr. Gerhard Pape, Göttingen/Celle

Die schon vor ihrem Inkrafttreten umstrittene Reform des Insolvenzrechts (s. dazu G. Pape, NWB F. 19 S. 2121 ff.), bei der insbesondere die Einführung eines vereinfachten Insolvenzverfahrens für private Verbraucher und Kleingewerbetreibende (dazu näher G. Pape, NWB F. 19 S. 2393 ff., 2405 ff.) und die erstmals im deutschen Recht eingeführte Möglichkeit einer Restschuldbefreiung natürlicher Personen durch das Insolvenzverfahren (zu diesem Verfahren eingehend G. Pape, NWB F. 19 2461 ff.) auf erhebliche Vorbehalte gestoßen sind, hat sich schon bald nach seinem Inkrafttreten als nur sehr eingeschränkt funktionsfähig erwiesen. Dies gilt weniger für das Regelinsolvenzverfahren, in dem die Änderungen der InsO inzwischen zu einer sehr deutlichen Verbesserung der Eröffnungsquoten, die von etwa 25 % auf knapp 50 % gestiegen sind, geführt haben, als für das Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren, in dem die Widerstände der Praxis gegen das neue Insolvenzgesetz und die Auslegungsschwierigkeiten, die das Gesetz in Teilbereichen bereitet, zum Hindernis für die Umsetzung der neuen Rechtsordnung geworden sind. Die im Gesetzgebungsverfahren nicht aus...BGBl 2001 I S. 2710

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Reform des Insolvenzrechts durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2001

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