Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 32 vom Seite 2653 Fach 19 Seite 2209

Das Betreuungsrecht in der Praxis

von Direktor des Amtsgerichts Dr. Martin Birmanns, Aachen

I. Vorrangige Bestellung eines Bevollmächtigten

Das Gesetz zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige ist seit dem in Kraft (Betreuungsgesetz v. , BGBl I S. 2002). Es beschreibt staatliche Fürsorgepflichten für den körperlich oder geistig schwer Behinderten. Der Staat soll in die Rechte des Behinderten nur ausnahmsweise eingreifen, wenn andere Regelungen tatsächlicher oder rechtlicher Art für den Betreuungsbedürftigen nicht greifen. Daher ist keine staatliche Betreuung gestattet, wenn der Hilfsbedürftige einen Bevollmächtigten bestellt hat.

Vor der Einleitung eines Betreuungsverfahrens bei dem zuständigen Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) ist sorgfältig zu prüfen, ob die entstandenen Probleme nicht aufgrund einer Bevollmächtigung oder eines Geschäftsbesorgungsvertrags gelöst werden können. Die staatliche Betreuung ist überflüssig, wenn eine Regelung aufgrund einer bereits vorliegenden oder noch zu erteilenden Vollmacht möglich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Beispiel:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ein selbständiger Unternehmer hat aufgrund eines Schlaganfalls starke
Sprachstörungen. Er ist außerdem wegen linksseitiger Lähmung an den
Rollstuhl gebunden. Er kann nicht mehr sc...









Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 8
Online-Dokument

Das Betreuungsrecht in der Praxis

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen