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NWB Nr. 28 vom Seite 2239 Fach 17 Seite 1565

Grundfragen des formellen Bilanzenzusammenhangs

von Richter am BFH Dr. Peter Fischer, München

I. Rückblick auf die Rechtsentwicklung

Der I. Senat des BFH hatte mit Urt. v. (BStBl III S. 273) unter Hinweis auf eine ”jahrzehntelange, von Wissenschaft und steuerlicher Fachliteratur bisher nahezu unangefochtene Auffassung der Rspr. des RFH” entschieden, daß das BV am Schluß des vorangegangenen Wj der Gewinnermittlung des laufenden Wj als Anfangs-BV ”solange unverändert . . . zugrunde zu legen ist, als die Veranlagung des Vorjahresgewinns auf ihm beruht”. Fehlerhafte Bilanzierungen seien in der Weise auszugleichen, daß frühere Einnahmen in einer späteren Gewinnperiode herangezogen, früher eingetretene Verluste in einem späteren Bilanzzeitraum steuerlich berücksichtigt würden. Die Zweischneidigkeit der Veranlagungsbilanzen, die steuerlich zu einem selbsttätigen Ausgleich von Bilanzierungsfehlern führe, sei der ”eigentliche Sinn des Grundsatzes der Vermögensidentität, auch Bilanzkontinuität oder Bilanzenzusammenhang”. Die Bindung der ”unabänderbaren” bzw. ”nicht mehr berichtigungsfähigen” Veranlagung an das ihr zugrundeliegende BV (= Veranlagungsbilanz) sei ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für das Entstehen des Steueranspruchs. Der Grundsatz des B...

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