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NWB Nr. 23 vom Seite 2179 Fach 7 Seite 4265

Außergemeinschaftliche Lohnveredelung und innergemeinschaftliche funktionsändernde Werkleistung

von Hans-Peter Gast, Düsseldorf

I. Allgemeines

Lohnveredelung ist die Be- oder Verarbeitung von Material im Rahmen eines Werkvertrages. Dabei bleibt das Material in der Verfügungsmacht des Auftraggebers, es wird in den Betrieb des Auftragnehmers (Veredelers) verbracht und dort veredelt. Im Anschluß daran gelangt der (fertige) Gegenstand an den Auftraggeber.

Seit Einführung des EG-Binnenmarktes per unterliegen Lohnveredelungsaufträge über die Grenze nicht mehr einer einheitlichen umsatzsteuerlichen Abwicklung. Es sind unterschiedliche Rechtsvorschriften zu beachten, je nachdem, ob die Lohnveredelung innerhalb oder außerhalb der EG durchgeführt wird und ob der Vertragspartner innerhalb oder außerhalb der EG ansässig ist.

Für eine Darstellung der umsatzsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen und außergemeinschaftlichen ”Lohnveredelungen” empfiehlt sich die Verwendung unterschiedlicher Begriffe. Zum einen sind die unter Lohnveredelung und funktionsändernde Werkleistung subsumierten Arbeiten nicht deckungsgleich. Außerdem erschöpfen sich die umsatzsteuerlichen Konsequenzen nicht darin, daß die eine Werkleistung für Auftraggeber im Drittlandsgebiet und die andere fü...

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Außergemeinschaftliche Lohnveredelung und innergemeinschaftliche funktionsändernde Werkleistung

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