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NWB Nr. 28 vom Seite 2705 Fach 6 Seite 3529

Die Bedeutung der Nettolohnvereinbarung für die Berechnung von Lohnsteuernachforderungen

von Diplom-Finanzwirt Bärbel Küch, Remscheid

I. Begriffsbestimmung

Allgemein basiert die Zahlung von Arbeitslöhnen auf einer Bruttolohnvereinbarung. Zwischen AN und ArbG besteht eine Vereinbarung dahingehend, daß der AN einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Arbeitslohn hat, der ihm unter Abzug der gesetzlichen Abzugsbeträge - LSt und KiSt, AN-Anteil zur Sozialversicherung - ausgezahlt wird. Bei einer Bruttolohnvereinbarung bleibt somit der Nettolohn variabel.

Die Bruttolohnvereinbarung entspricht den Regelungen des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abzugsverfahrens. Gem. § 38 Abs. 1 EStG wird die LSt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben und ist vom ArbG für Rechnung des AN einzubehalten, wobei der AN weiterhin Schuldner der LSt bleibt (§ 38 Abs. 2 und 3 EStG).

Abweichend von diesem Grundmuster können sich die Vertragsparteien aber auch auf eine Nettolohnvereinbarung verständigen. In diesem Fall wird vereinbart, daß ein bestimmter Betrag an den AN ausgezahlt wird, ihm also als Nettolohn zufließt und daß der ArbG die vom AN zu tragenden Lohnabzugsbeträge zusätzlich übernimmt. Kennzeichnend für eine Nettolohnvereinbarung ist, daß nur der auszuzahlende Betrag vertraglich festgelegt ist, der Bruttobetrag dagegen zu errechnen is...

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