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NWB Nr. 33 vom Seite 2605 Fach 4 Seite 4627

Die körperschaftsteuerliche Organschaft nach StSenkG und UntStFG

von Steuerberater Dipl.-Kfm. Jörg H. Ottersbach, Köln

I. Einleitung

Im deutschen Steuerrecht ist ein gesondertes Konzernsteuerrecht nicht vorgesehen. Eine Ausnahme hierzu bilden die Regelungen zur Organschaft, da steuerlich gesehen zwei unabhängige Unternehmen als Einheit behandelt werden können, so dass die steuerlichen Ergebnisse je nach Form der Organschaft im Bereich der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und/oder Umsatzsteuer zusammen- bzw. zugerechnet werden. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Organschaft differieren je nach Steuerart.

Durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) hat der Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft weitreichende Veränderungen erfahren. Diese betreffen die Voraussetzungen für die Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft, d. h. Änderungen bei der Voraussetzung der finanziellen Eingliederung und Wegfall der organisatorischen und wirtschaftlichen Eingliederung. Durch die Abschaffung des Anrechnungsverfahrens zugunsten des Halbeinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) bzw. des Freistellungsverfahrens (§ 8b Abs. 1, 2 KStG) ergeben sich aber auch weitreichende Konsequenzen für die Rechtsfolgen aus der Organschaft. Sonderfragen betreffen bspw. die Behandlung der Organschaft im Rahmen des neu geschaffenen § 35 EStG ode...

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