GG Artikel 30

II. Der Bund und die Länder

Artikel 30 Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAA-73923