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Die Wohnungseigentumsgemeinschaft im Steuerrecht
Die wichtigsten Berührungspunkte im Überblick
Die wenigsten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind steuerlich beraten. Tauchen Fragen auf, wendet sich der Verwalter meist an den Anwalt oder die Anwältin, die die wichtigsten Berührungspunkte von WEG- und Steuerrecht kennen sollten. [i]Ronig, Eigentumswohnung, infoCenter, NWB WAAAB-70410 Da die WEG teilrechtsfähig ist (, NWB XAAAC-01810), gibt es insoweit (ertragsteuerliche) Fragen „der WEG“ nur im Hinblick auf den Verband der Wohnungseigentümer oder auf das Gemeinschaftseigentum. Die steuerliche Behandlung des jeweiligen Sondereigentums soll außer Betracht bleiben – das ist Sache der jeweiligen Eigentümer. Umsatzsteuerrechtlich ist die WEG Unternehmerin. Bei den anderen Steuerarten gibt es kaum Berührungspunkte. Problematisch sind eigentlich nur die Fälle, in denen die WEG als Vehikel für eine unternehmerische Tätigkeit genutzt wird.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
S. 1550
I. WEG und Umsatzsteuer
[i]Eigenschaft lässt sich aus § 4 Nr. 13 UStG ableitenDie WEG ist Unternehmerin i. S. des Umsatzsteuergesetzes. Dies ergibt sich schon aus dem Gesetz, weil ansonsten die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 13 UStG ins Leere liefe. Darauf hat sich auch der BGH bei der zivilrechtlichen Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der WEG bezogen (BGH V ZB 32/05, III, 8, a).