Arbeitshilfe Dezember 2019

Ermäßigter Steuersatz bei Herstellung und Verkauf von Mischfutter

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1 . Erbringt ein Unternehmer eine einheitliche Leistung oder zwei getrennte Leistungen, wenn er von Bauern bereitgestelltes Getreide mahlt und mischt und er dabei nach Wunsch des Kunden von ihm selbst beschafftes Futteröl zur Nährstoffanreicherung und/oder Mineralfutter hinzugibt?

2. Handelt es sich beim Mahlen und Mischen um eine sonstige Leistung?

3. Ist die Zugabe von Futteröl und Mineralfutter eine Lieferung, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen kann?

4. Steht das Verhältnis der Preise für das Schroten/Quetschen einerseits, Futteröl und/oder Mineralfutter andererseits der Annahme zweier eigenständiger Leistungen entgegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB CAAAH-07427