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BBK Nr. 4 vom Seite 188

Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Empfehlungen zur Rechtssicherheit bei lohnsteuerlichen Problemen

Bernd Rätke

[i]Hilbert, Die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, NWB 8/2018 S. 466 NWB MAAAG-72254 Arbeitgeber erfüllen mit dem Einbehalt und der Abführung der Lohnsteuer eine Aufgabe des Fiskus. Machen sie hierbei aber Fehler, droht ihnen eine Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid. Als Kompensation hierfür bietet der Gesetzgeber dem Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Lohnsteuer-Anrufungsauskunft zu beantragen, die Rechtssicherheit und Schutz vor einem Haftungsbescheid bietet. Der Beitrag zeigt die Vorteile und Voraussetzungen der Anrufungsauskunft sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine negative oder verweigerte Auskunft und gegen einen Widerruf. Dabei wird das aktuelle BMF-Schreiben zu § 42e EStG vom berücksichtigt.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie hier.

I. Voraussetzungen der Lohnsteuer-Anrufungsauskunft

1. Gegenstand der Auskunft

[i]Ziel: Konfliktvermeidung Die Anrufungsauskunft kann nach § 42e EStG gestellt werden, um zu erfahren, ob und inwieweit Vorschriften über die Lohnsteuer anwendbar sind. Hierdurch sollen vorab Konflikte zwischen dem Finanzamt und dem Arbeitgeber vermieden werden und lohnsteuerrechtliche Fragen zeitnah geklärt werden.

In Betracht kommt damit jede das Lohnsteuerverfahren betreffende Rechtsfrage, d. h. Fragen zur Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer ebenso ...

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