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BBK Nr. 16 vom Seite 759

Aufzeichnungspflichten im AEAO zu § 146 AO

Kritische Betrachtung des endgültigen Wortlauts

Miriam Wied

[i]BMF, Schreiben v. 19.6.2018 - IV A 4 - S 0316/13/10005 :053, BStBl 2018 I S. 706 NWB KAAAG-87345 Nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens zur Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 AO vom lohnt sich nach der Kurzanalyse des Entwurfs in eine erneute Betrachtung der überwiegend punktuellen Ergänzungen und insbesondere der von den Verbänden angeregten, jedoch letztlich nicht umgesetzten Änderungswünsche.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Änderungen zur Entwurfsfassung

1. Grundsätze der Einzelaufzeichnungspflicht – Abschnitt 2.1.3

Mit einem neuen Satz drei zu den Grundsätzen der Einzelaufzeichnungspflicht wurden Vorschläge der acht Spitzenverbände der Wirtschaft (sog. 8er-Gruppe) sowie des DStV umgesetzt. Die klarstellende Ergänzung besagt, dass der Ausweis des Steuerbetrags in einer Summe nach § 32 UStDV in der Rechnung und die Zusammenfassung des Entgelts und des darauf entfallenden Steuerbetrags in einer Summe nach § 33 Satz 1 Nr. 4 UStDV in der Rechnung möglich sind.

Diese Ergänzung ist sinnvoll.

2. Grundsätze der Einzelaufzeichnungspflicht – Abschnitt 2.1.4

[i]Tiede, Neufassung des § 146 Abs. 1 AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen – Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 19.6.2018, StuB 15/2018 S. 529 NWB MAAAG-90437 Durch den neu eingefügten Satz drei dieses Abschnitts wird klarges...

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