Arbeitshilfe Oktober 2020

Erlös aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw, der nur zu 25% betrieblich genutzt wurde, ist in voller Höhe bei der Einnahmeüberschussrechnung zu berücksichtigen

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Ist im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Erlös aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Pkw, der aber nur zu 25% betrieblich genutzt wurde, sodass sich die AfA-Beträge in der Vergangenheit wegen der privaten Nutzungsentnahme ebenfalls nur in dieser Höhe steuerlich ausgewirkt haben, in voller Höhe der Besteuerung zugrunde zu legen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB AAAAG-90415