Arbeitshilfe August 2020

Wertpapiere als „junges Verwaltungsvermögen“ i.S.v. § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG bei Umschichtung innerhalb des Wertpapierdepots?

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Wertpapiere als „junges Verwaltungsvermögen“ i.S. von § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG bei Umschichtung innerhalb des Wertpapierdepots:

Sind zum Verwaltungsvermögen gehörende Wertpapiere, die im Zeitpunkt des Erbfalls weniger als zwei Jahre gehalten wurden, als junges Verwaltungsvermögen zu bewerten, auch wenn es sich um Umschichtungen und Zukäufe innerhalb eines bestehenden Wertpapierdepots handelt und die Verwaltungsvermögensquote unberührt bleibt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAG-81942