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Bauträger zwischen Rechtsprechung und Finanzverwaltung
Finanzverwaltung lehnt sich (zu) weit aus dem Fenster
Mit [i]Walkenhorst in Küffner/Stöcker/ Zugmaier, UStG Kommentar, § 13b Rz. 168 ff. NWB MAAAB-75344 (BStBl 2017 I S. 1001) hat sich die Finanzverwaltung erneut zur Abwicklung der sog. Bauträgerfälle geäußert. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein neues BMF-Schreiben. Vielmehr wurde der damalige Schnellschuss v. (BStBl 2014 I S. 1073) aufgrund der BFH-Rechtsprechung v. (BStBl 2017 II S. 760) überarbeitet. Man darf den Eindruck gewinnen, dass die Ausführungen der Finanzverwaltung pro-fiskalisch angedacht sind und teilweise die Grundsätze des Umsatzsteuer- und Verfahrensrechts vermissen lassen. In der Zwischenzeit haben sich auch die Finanzgerichte zu Wort gemeldet und die Auffassung der Finanzverwaltung nicht bestätigt. Der nachfolgende Beitrag geht auf die Einzelheiten des neuen BMF-Schreibens ein und zeigt darüber hinaus die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung der Finanzgerichte auf.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind zum Thema aufrufbar:
Meurer, Bauleistungen – Prüfschema und Kataloge von Abgrenzungsfällen für § 13b UStG zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft NWB NAAAB-22464
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. BMF-Schreiben v. 26.7.2017
Nachdem das [i]Schmidt, USt direkt digital 17/20...BStBl 2017 I S. 1001BStBl 2014 I S. 1073