Arbeitshilfe Dezember 2018

Schafbeweidung und Mulcharbeiten bei nicht landwirtschaftlichem Leistungsempfänger unterliegen nicht der Durchschnittsbesteuerung?

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1. Unterliegen die Umsätze aus Leistungen durch Schafbeweidung und für Mulcharbeiten, die zur Erhaltungs- und Entwicklungspflege zum Zwecke des Naturschutzes und zur Erhaltung von Kulturgütern dienen, der Durchschnittssatzbesteuerung?

2. Hat die richtlinienkonforme Auslegung von § 24 UStG zur Folge, dass er seinem Wortlaut nach zwar auf "die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze" Anwendung findet, damit aber nur die Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlichen Dienstleistungen gemeint sind, auf die die Pauschalregelung des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG bzw. seit dem Art. 295 ff. MwStSystRL Anwendung findet (, BFH/NV 2014, 467 m. w. N.)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAG-68597