DBA-Kommentar
2024
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Artikel 47 Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Abs. 1 enthält die klarstellende Aussage über den Vorrang der allgemeinen Völkerrechtsregeln und sonstiger spezieller Abkommen zu den steuerlichen Vorrechten der Mitglieder fremder Missionen und ausländischer Vertretungen. Auch für die Beamten internationaler Organisationen wurde klargestellt, dass die Regelungen der spezielleren Abkommen für diesen Personenkreis den Regelungen des DBA vorgehen. Damit soll eine Schlechterstellung dieses Personenkreises durch das Abkommen vermieden werden. Die Vorschrift bleibt aber rein klarstellend, denn der Vorrang ergibt sich bereits aus der Normenhierarchie internationaler Regelungen.
2 Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA
3Abs. 1 entspricht Art. 28 OECD-MA bzw. Art. 29 VHG-DBA.
4Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
5Für die steuerliche Behandlung der internationalen Beamten sind insbesondere die Übereinkünfte über die Vorrechte und Befreiungen zu beachten. Abs. 2 enthält eine Rückverweisung des Besteuerungsrechts zugunsten des Entsendestaats, soweit der Empfangsstaat sein Besteuerungsrecht nicht aus...