DBA-Kommentar
2024
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Artikel 22 Vermögen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Da weder Deutschland noch Dänemark Vermögenssteuern erheben, bleibt derzeit nur die Grundsteuer als mögliches Anwendungsfeld dieses Artikels.
2Einstweilen frei.
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Abs. 1 entspricht wörtlich dem OECD-MA.
4Abs. 2 entspricht wörtlich dem OECD-MA bis auf die Verwendung der Begrifflichkeiten von Art. 14 (selbständige Arbeit). Damit wird aber keine inhaltliche Abweichung bewirkt.
5Abs. 3 entspricht inhaltlich dem OECD-MA. Zusätzlich enthält er noch eine Regel für das Luftfahrtkonsortium SAS.
6Abs. 4 entspricht wörtlich dem OECD-MA.
7–8Einstweilen frei.
III. Abweichungen durch das Protokoll vom
9Aus Abs. 2 wird der Verweis auf die Begrifflichkeiten des Art. 14 gelöscht, da der Artikel ebenfalls mit dem Protokoll gelöscht wird. Eine inhaltliche Änderung der Besteuerung ist damit nicht verbunden.
10Abs. 4 wird um die Sonderregel zum Luftfahrtkonsortium SAS gekürzt.
11–12Einstweilen frei.
B. Systematische Kommentierung
I. Unbewegliches Vermögen (Abs. 1)
13Wegen der Identität mit dem OECD-MA verweisen wir auf Loose in GKGK, DBA, Art. 22 OECD-MA Rz. 41 ff.
14Einst...