Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 7 Unternehmensgewinne

Christian Kuth, Benjamin Feindt (August 2021)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 7 DBA Dänemark beinhaltet Regelungen zur Zuteilung der Besteuerungsrechte und Aufteilung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei Unternehmensgewinnen.

2Abs. 1 Satz 1 sieht als Grundregel die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat eines Unternehmens vor. Bei Vorliegen einer Betriebsstätte im anderen Vertragsstaat steht jedoch diesem ein Besteuerungsrecht zu (Abs. 1 Satz 2).

3Abs. 2 behandelt die Aufteilung der Gewinne auf die beiden Vertragsstaaten nach Maßstab des Fremdvergleiches.

4Abs. 3 definiert die Aufwendungen, die der Betriebsstättenstaat bei der Ermittlung seiner Bemessungsgrundlage zuzulassen hat.

5Abs. 4 enthält eine Sonderregelung für den Fall, in dem einer der Vertragsstaaten die Aufteilung der Bemessungsgrundlage anhand der Gesamtgewinne vornimmt.

6In Abs. 5 wird klargestellt, dass einer Betriebsstätte nur aufgrund des bloßen Einkaufs von Gütern und Waren keine Gewinne zugerechnet werden dürfen.

7Gemäß Abs. 6 sind die Prinzipien zur Gewinnaufteilung grds. jedes Jahr auf dieselbe Art zu ermitteln. Nach der Subsidiaritätsregel des Abs. 7 ist Art. 7 nachrangig...

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