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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 21-22 | Arbeitnehmerentsendung: Übernahme der Steuerberatungskosten kein Arbeitslohn

Bei Auslandsentsendungsfällen wird im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung oftmals bestimmt, dass der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten des Mitarbeiters übernimmt. Bei Lohnsteueraußenprüfungen geht es dann darum, ob die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Entlohnungscharakter hat. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber aus den bezogenen Steuerberatungsleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Leitende Angestellte, die von einem Unternehmen ins Ausland geschickt werden, wollen sich aus verständlichen Gründen nicht mit steuerlichen Fragen herumärgern. Sie wollen klipp und klar wissen, was bei dem Auslandsaufenthalt für sie herausspringt. Häufig wird daher ein Nettolohn vereinbart. In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber auch die Steuerberatungskosten für die persönlichen Einkommensteuererklärungen. Bei Lohnsteueraußenprüfungen geht es dann darum: Hat die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber Entlohnungscharakter oder überwiegt das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers? Darüber hinaus stellt sich im Hinblick auf die Umsatzsteuer die Frage: Ist der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt – aus den bezogenen Steuerberatungsleistungen?

Das Finan...

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