Jürgen Gräfe, Rolf Lenzen, Andreas Schmeer

Steuerberaterhaftung

6. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-60962-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-50566-9

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Steuerberaterhaftung (6. Auflage)

Vierter Abschnitt: Vorteilsanrechnung beim Mandanten

659Hat das Berufsversehen des Steuerberaters neben Vermögensnachteilen für den Mandanten auch Vermögensvorteile gebracht, sind diese bei der Berechnung des Schadens anzurechnen. Ein unverkürzter Ausgleich der Vermögenseinbußen wäre mit dem schadensrechtlichen Grundsatz nicht zu vereinbaren, dass der Geschädigte durch die Einstandspflicht des Schädigers nicht bereichert werden soll.

Voraussetzungen für eine Saldierung des Vermögenschadens mit dem Vermögensvorteil und die Bildung einer „Rechnungseinheit”:

  • Schaden und Vorteil müssen „dieselbe Wurzel haben.” Das schadenverursachende Ereignis hat nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge auch zu dem Vorteil des Geschädigten geführt – adäquate Kausalität,

  • die Vorteilsausgleichung belastet den Geschädigten nicht unzumutbar,

  • sie entspricht dem Sinn und Zweck des Schadensersatzanspruchs, wonach der Geschädigte durch den Schadensersatz sich nicht bereichern soll,

  • der schädigende Steuerberater wird nicht unbillig entlastet.

    „Die Vorteilsausgleichung erfolgt (…) nicht bei der Endsaldierung aller Aktiv- und Passivposten gegenüber...

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