Arbeitshilfe Mai 2020

Steuerfreie Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG ist nur bei Baudenkmälern möglich?

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Kann eine Betriebsleiterwohnung nur dann gemäß § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG steuerfrei aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen werden, wenn es sich bei dem betreffenden Gebäude nach den landesrechtlichen Vorschriften um ein Baudenkmal handelt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAG-51255