Arbeitshilfe November 2017

Dienstleistungen eines Landwirts gegenüber dem landwirtschaftlichen Unternehmen seines Vaters unterliegen der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG

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Ist Art. 295 ff. MwStSystRL so zu verstehen, dass ein Landwirt alle land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen, die er an andere Landwirte erbringt, dem Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zuordnen kann, unabhängig davon, welchen Umfang diese Dienstleistungen im Vergleich zu den Umsätzen aus seiner eigenen Urproduktion einnehmen, ob auf sie ein unverhältnismäßig hoher Anteil an Arbeitszeit entfällt und ob die erbrachten Dienstleistungen Ausfluss der eigenen Urproduktion sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAG-49545