Arbeitshilfe April 2019

Steuerabzug gem. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG: Abgrenzung zwischen Rechteverkauf und zeitlich begrenzter Rechteüberlassung bei grenzüberschreitender Überlassung von Nutzungsrechten an Urheberrechten - Kein wirtschaftliches Eigentum i.S.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO?

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Ist ein Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG hinsichtlich einer (Teil-)Zahlung im Rahmen einer grenzüberschreitend vereinbarten Übertragung eines unbeschränkten Nutzungsrechts an einem urheberrechtlich geschützten Werk, für die vertraglich die Geltung deutschen Rechts vereinbart und zwischen einer inländischen Vergütungsschuldnerin und einer britischen Ltd (Auftragnehmerin) unter Einbeziehung von Autoren (= Urheber nach deutschem Recht) geschlossen wurde, vorzunehmen (hier: buy out an einem Drehbuch) oder liegt eine Veräußerung von Rechten mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO vor?

Beim BFH sind Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ( und ).

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Fundstelle(n):
NWB KAAAG-44972