Arbeitshilfe Juni 2018

Umbruch von Dauergrünland gemäß § 2 DGrünErhV SH - Keine Anwendung von § 24 UStG auf den "Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen?

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Unterliegt der sog. "Verkauf von Ackerstatusrechten für landwirtschaftliche Nutzflächen" -d.h. die entgeltliche Übernahme (und Einhaltung) der Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGrünErhV SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen- der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG oder der Regelbesteuerung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB EAAAG-43026