Arbeitshilfe September 2018

Tonnagegewinnermittlung: Weder Ausgleichsfähigkeit noch Verrechenbarkeit von Verlusten aus Hilfsgeschäften bei Vorratsgesellschaft; Rückwirkungszeitraum ? - Zur Anwendung von § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages über ein Handelsschiff

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Umfasst das Ausgleichsverbot für vor Indienststellung des Handelsschiffs erwirtschaftete Verluste gemäß § 5a Abs. 3 Satz 2 EStG bei einer zunächst als Vorratsgesellschaft gegründeten und zu dem Zweck, bei sich bietender günstiger Gelegenheit den Bau eines Schiffs in Auftrag geben oder ein Schiff erwerben zu können, vorgehaltenen Personengesellschaft auch allgemeine Verwaltungskosten, die in der Zeit vor der Bestellung des Schiffs angefallen sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAF-89877