Arbeitshilfe Januar2019

Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung - Unwirksamkeit von Bestimmungen zur Berechnung der Nichtrückkehrtage bei Arbeitgeberwechsel und zum Eintragungserfordernis der Funktionsbezeichnung als Direktor in das Schweizerische Handelsregister

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1. Kommt aufgrund der Feststellung und Auslegung des FG zum Schweizer Recht zur Tätigkeit des Klägers, wonach dieser auf der Grundlage seiner Ernennung zum Mitglied der Geschäftsleitung als (faktischer) Direktor und nicht lediglich als Handlungsbevollmächtigter zu beurteilen ist, die Vorschrift des Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/1992 zugunsten des Klägers zur Anwendung?

2. Hat die Berechnung der Nichtrückkehrtage i.S. von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/1992 bei einem Arbeitgeberwechsel für jedes Arbeitsverhältnis gesondert zu erfolgen (§ 9 Abs. 1 KonsVerCHEV) oder sind alle Nichtrückkehrtage innerhalb eines Kalenderjahres zusammenzurechnen ( BStBl I 2015, 22)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAF-89869