Michael Puke, Jens Lohel, Peter Mönkediek

Klausurentraining für Steuerfachangestellte

15. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61994-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64665-2

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Klausurentraining für Steuerfachangestellte (15. Auflage)

Klausursatz II: Lösung Wirtschafts- und Sozialkunde

1. Aufgabe

1. Sachverhalt (31,0 Punkte)

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1.
Der Gesellschaftsvertrag ist rechtswirksam.
1,0 P
Es besteht grds. Formfreiheit.
1,0 P
Die Firmenbezeichnung ist zulässig.
1,0 P
Sie kennzeichnet den Kaufmann (§ 18 Abs. 1 HGB).
0,5 P
Sie ist nicht irreführend (§ 18 Abs. 2 HGB).
0,5 P
Sie enthält die Bezeichnung „KG“ (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
0,5 P
2.
Die KG ist Kaufmann i. S. des HGB.
1,0 P
Sie betreibt ein Handelsgewerbe (§ 1 HGB).
1,0 P
Sie ist im Handelsregister eingetragen.
1,0 P
Es besteht Buchführungspflicht mit Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft = also ab dem (§ 238 Abs. 1 HGB).

1,0 P
Das vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr ist zulässig.
1,0 P
Die Firma ist im Handelsregister eingetragen (§ 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG).
1,0 P
3.
Der Kommanditist hat alleine keine Vertretungsmacht.
1,0 P
2,0 P
4.
Die Anmeldung der Gesellschaft muss in öffentlich (notariell) beglaubigter Form eingereicht werden (§ 12 HGB).

2,0 P
Die Anmeldung ist von allen Gesellschaftern vorzunehmen (§ 161 Abs. 2 und § 108 Abs. 1 HGB).

1,0 P
5.
Im Innenverhältnis ist der Vertrag bei Vertragsabschluss
1,0 P
am wirksam geworden.
1,0 P
Im Außenverhältnis entsteht die Gesellschaft mit Beginn des Geschäftsbetriebs: (§ 161 Abs. 2 i. V. mit § 123 Abs. 2 HGB),

1,5 P
weil bereits Geschäfte vor Eintragung ins Handelsregiste...

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