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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 6 K 1213/14 EFG 2016 S. 1980 Nr. 23

Gesetze: EStG § 50 Abs. 2 Nr. 4bEStG § 50 Abs. 2 S. 7EStG § 1 Abs. 4EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. aGG Art. 3 Abs. 1GG Art. 5 Abs. 1GG Art. 5 Abs. 3AEUV Art. 167 DBA USA Art. 24 Abs. 1

Kein Veranlagungswahlrecht eines US-Staatsangehörigen bei beschränkt inländischer Steuerpflicht

Ausschluss des Antragsrechts ist verfassungsgemäß und europarechtskonform

Leitsatz

1. Ein Staatsangehöriger der USA kann keinen Antrag auf Durchführung der Veranlagung für beschränkt steuerpflichtige Personen nach § 50 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b EStG stellen; denn dieser setzt gem. § 50 Abs. 2 S. 7 EStG voraus, dass der Antragsteller Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Staates ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Anwendung findet.

2. § 50 Abs. 2 S. 7 EStG ist weder aufgrund eines Widerspruchs zu völkerrechtlichen Verträgen (Art. 24 DBA USA) noch wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig.

3. Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung ergibt sich auch nicht aus Art. XI Abs. 1 des Freundschafts-, Handels und Schifffahrtsvertrages zwischen der BRD und den USA.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 45
DStRE 2018 S. 133 Nr. 3
EFG 2016 S. 1980 Nr. 23
IStR 2017 S. 329 Nr. 8
IWB-Kurznachricht Nr. 3/2017 S. 82
NWB-Eilnachricht Nr. 3/2017 S. 163
PIStB 2017 S. 92 Nr. 4
CAAAF-87102

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.06.2016 - 6 K 1213/14

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