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FG Münster Urteil v. - 3 K 3171/14 Erb EFG 2016 S. 1530 Nr. 18

Gesetze: ErbStG § 13a, ErbStG § 13b, ErbStG § 14, ErbStG § 27 Abs 2

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Berechnung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens

Leitsatz

1) Für die Anwendung der Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens ist maßgeblich, welche Steuer der Erblasser für den vorangegangenen Erwerb tatsächlich entrichtet hat.

2) Die zu § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ergangen Rspr. findet keine Anwendung, denn § 27 ErbStG sieht keine fiktive Steuerberechnung vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 31
DStRE 2017 S. 1230 Nr. 20
EFG 2016 S. 1530 Nr. 18
ErbBstg 2016 S. 261 Nr. 10
ErbStB 2016 S. 331 Nr. 11
UVR 2017 S. 8 Nr. 1
XAAAF-81133

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FG Münster, Urteil v. 09.06.2016 - 3 K 3171/14 Erb

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