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IWB Nr. 11 vom Seite 400

Der Außendienstmitarbeiter als ständiger Vertreter nach deutschem und österreichischem Recht

Unterschiede der Einordnung

Peter Scheller und Dr. Katharina Moser

Der ständige Vertreter war im internationalen Steuerrecht lange die materiell niedrigste Eingangsstufe, um in einem anderen Staat steuerpflichtig zu werden. Das hat sich mit der Einführung der sog. Dienstleistungsbetriebsstätte geändert, weil ihre Begründung noch geringere Anforderungen stellt. Dennoch bleiben die ständigen Vertreter das „heiße Eisen“ im Zusammenhang mit der Begründung einer ausländischen Steuerpflicht. Das in der Praxis auftretende Problem ist, dass die Begründung einer Steuerpflicht im Ausland häufig übersehen wird. Das liegt einerseits daran, dass in der unternehmerischen Praxis das Konzept des ständigen Vertreters überhaupt nicht bekannt ist. Schwierigkeiten bereitet aber auch, dass Finanzverwaltungen entsprechende Begriffe unterschiedlich auslegen. In diesem Artikel stellen wir die unterschiedlichen Ansätze der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung dar.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Einführung

[i]Ab wann lösen Außendienstmitarbeiter die Steuerpflicht des Unternehmens aus?Österreich und Deutschland stehen sich kulturell, sprachlich und wirtschaftlich sehr nah. Das führt dazu, dass Unternehmen beider Staaten häufig mit Außendienstmitarbeitern im jeweils an...

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