Arbeitshilfe Februar 2018

Keine wirksame öffentliche Zustellung an AG ohne (Passiv-)Vertreter und/oder ohne Eintragung einer Geschäftsanschrift im Handelsregister - Folgen der Löschung der AG im Handelsregister für Abschluss des Einspruchsverfahrens - Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 11 AO gilt auch gegenüber juristischen Personen? - Aktivierung eines Zinsanspruchs nach § 63 Abs. 2 AktG bei Vorratsgesellschaft mit Hin- und Herzahlen des Grundkapitals?

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Ist die Regelung des § 171 Abs. 11 AO (Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist bei geschäftsunfähiger Person ohne gesetzlichen Vertreter) auch auf juristische Personen anzuwenden, hier: eine mangels wirksam bestellter Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vertretungslose und somit geschäftsunfähige Aktiengesellschaft?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB ZAAAF-48803